Über 75 tausend bulgarische Schüler schreiben Abitur am Sonntag.
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- Hristo P. Berov -
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Im Jahre 2008 - 19 Jahre nach der südosteuropäischen politischen Wende, während der erste "in der Freiheit geborene“ Jahrgang Bulgariens sein Abitur absolviert, ist in der Tat schwierig oder fast unmöglich zu behaupten, dass die bulgarischen Christen problemlos und ungestört ihre religiösen Bedürfnisse für ein normales Kirchenleben nachgehen können. Nach zahlreichen Anzeichen in den Jahren diesbezüglich, wurde der letzte unumstrittene Beweis am 1. Juni dieses Jahres - Sechster (orthodoxer) Sonntag nach dem Passahfest "präsentiert".
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Mit dem Beschluss № RD 09-1129 / 14.09.2007 des bulgarischen Bildungsministers Daniel Valtschev wurden die Abiturtermine für die sog. „staatlichen Matura–Prüfungen“ für den schulischen Abschluss der 12. Klasse und den sog. „Diplomerwerb“ am SONNTAG festgesetzt.
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Der Beschluss vom Minister Daniel Valchev - auszuführen vom stellvertretenden Minister Kirtscho Atanassow - schuf die Voraussetzungen, dass das bulgarische Bildungsministerium eine konkrete und „praktische“ Hindernis für alle bulgarischen Christen - das vierte Gebot Gottes zu erfüllen (für Katholiken und Lutheraner das dritte Gebot): "Gedenke, dass du den Sabbat heiligst. Sechs Tage darfst du schaffen und jede Arbeit tun. Der siebte Tag ist ein Ruhetag, dem Herrn, deinem Gott, geweiht. An ihm darfst du keine Arbeit tun: du, dein Sohn und deine Tochter… “.
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Natürlich ist damit für die bulgarischen Christen die Möglichkeit für eine Teilnahme am Sonntagsgottesdienst des sechsten Sonntags nach Passah nicht gegeben. Der Beschluss betrifft alle bulgarische Christen: Abiturienten, Quästuren-Lehrer, Polizeibeamte, zuständig für die Sicherheit, Unterstützungsmitarbeiter auf dem Gebiet der ganzen Republik Bulgarien ÜBERALL und für ALLE, wo es Schulen gibt.
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Das ist eine der massivsten und größten Verletzungen der kollektiven und der individuellen Recht auf Religionsfreiheit durch ministerielle Anordnung in der jüngsten bulgarischen Geschichte. Alle Christen, die den Beschluss befolgen mussten - Abiturienten, Lehrer, Angestellten und Dienstpersonal sind unter einem indirekten Druck gestellt worden, gezwungen durch das Bildungsministerium, gegen die eigenen religiösen Überzeugungen zu handeln: Die ersten müssen für die Wahl zwischen der eigenen Religionsfreiheit und dem Schulabschluss, die Anderen - zwischen der Religionsfreiheit und der Disziplinarstrafe "gerade stehen".
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Welche Rechtsvorschriften sind vom Bildungsminister grob missachtet worden?
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Erstens Art 37 (1) der bulgarischen Verfassung: „Freiheit des Gewissens, der Freiheit des Denkens und der Wahl der Religion und der religiösen oder atheistischen Ansichten sind unverletzlich“. Darüber hinaus ist nachder Vorschrift von Art. 57 (3) der Verfassung, dass auch während eines Kriegszustandes, militärischen oder anderen Notfällen Art. 37 der Verfassung auch durch Spezialgesetz nicht einzuschränken. Bildungsminister Valtschev hat es mit seinem Beschluss geschafft.
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Missachtet ist die Norm des Art. 4 (3) des bulgarischen Religionsgesetzes (Gesetz über die Glaubensbekenntnisse): „Der Staat stellt Bedingungen für freie und ungehinderte Ausübung des Rechts der Religion…“ u. a. Bestimmungen.
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Missbraucht sind Normen des Völkerrechts, welche die Republik Bulgarien ratifiziert hat: Art. 18 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte, UNO-Pakt, Art. 9 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Art.. 10 der Charta der Menschenrechte von Nizza.
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Es wurde noch gegen die Vorschriften über die „Traditionalität der östlichen Orthodoxie“ in Bulgarien gehandelt - Art. 13 (3) der Verfassung: "Die traditionelle Religion in der Republik Bulgarien ist das östlich-orthodoxe Glaubensbekenntnis sowie Art. 10 (1) Ziff. 1 des Religionsgesetzes, nach welchem "… das traditionelle Glaubensbekenntnis in der Republik Bulgarien die östliche Orthodoxie ist“. Nach der Stellungnahme des Verfassungsgerichts in der Auslegungsentscheidung - VerfGE 2 / 1998, Punkt 16 der Motiven, wird betont, dass die Bedeutung von Art. 13 (3) der Verfassung: "… die orthodoxe Traditionalität die kulturelle und historische Rolle für den bulgarischen Staat umfasst sowie ihre Bedeutung und Relevanz für das aktuelle staatliche Leben darstellt und sich vor allem durch das System der offiziellen Feiertage auswirkt - alle SONNTAGE, (sic!) Neujahr, Auferstehung Christi, Geburt Christi)“. Das System der gesetzlichen Feiertage in Bulgarien ist Monopol des Staates. Ein Teil seiner Regelung findet sich im Arbeitsgesetzbuch. In seinem Art. 153 (1) steht: Bei einer füftägigen Arbeitswoche, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit von zwei aufeinander folgenden Tagen, von denen der eine in der Regel am Sonntag fällt. Der Gesetzgeber definiert zwar den Sonntag nicht ausdrücklich wie das Verfassungsgericht - er spricht nur "im Prinzip", jedoch trotzdem für den Sonntag als Ruhetag!
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Der Beschluss verletzt ebenfalls Anti-Diskriminierungsbestimmungen des bulgarischen Antidiskriminisreungsgesetzes usw. Vorschriften des nationalen Rechts.
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Der Bildungsminister Daniel Valchev ist selbst ein in Bulgarien habilitierter Jurist und sollte daher ganz genau wissen was für eine Normenhierarchie im bulgarischen Recht herrscht sowie, dass die bulgarische Verfassung das Grundgesetz des Landes ist.
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Sein Beschluss schränkte willkürlich die Ausübung der Religionsfreiheit aller bulgarischen Christen für den Sonntag - 1. Juni 2008 und beleidigte ihre religiösen Gefühle.
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*Der vorliegende Text ist ein Auszug aus der Publikation: "Traditionell-orthodoxen" Versuchungen am Sonntag: Premierminister Valtschevs Beschluss gegen das Gebot Gottes“.
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