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Das Bulgarische Gesetz über die Glaubensbekenntnisse aus dem Jahr 2002 (Закон за вероизповеданията) enthält einen Präambeltext, der vom Russischen Religionsgesetz von 1997 (Закон о свободе совести и о религиозных объединениях) wörtlich übersetzt und buchstäblich abkopiert ist. Dieses Manöver wurde als geheimer Kompromiss durch Lyutvi Mestan (Agent der Staatssicherheit unter dem Namen Paul* seit 1979) unter dem Nachdruck der muslimischen Religionsgemeinschaft Bulgariens vorgeschlagen. Die letztere Religionsgesellschaft war nicht einverstanden, dass lediglich die Bulgarische Orthodoxe Kirche den Status eines Kraft Gesetzes (ex lege) registrierten Glaubensbekenntnis erhält. Der erwähnte Status der BOK war wichtig für die Lösung der Teilungsproblematik in der Bulgarisch-Orthodoxe Kirche zu Gunsten der einen Partei (die mit dem Panorthodoxen Konzil von 1998 für kanonisch erklärt wurde).
In einer Internet-Diskussion zwischen dem bulgarischen Philosophen Herr Angel Grancharov und dem Gesetzeseinbringer - Borislav Tsekov wurde zweifellos klargestellt, dass der letztere sehr wohl über die Herkunft des Vorschlags von Lyutvi Mestan wusste. Allerdings wurde diese Tatsache bis jetzt nie öffentlich von den beiden Parlamentsabgeordneten bekanntgegeben.
Die kuriose Präambelgeschichte ist aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 26 des Gesetzes über die normativen Akten deswegen problematisch, weil dadurch die Einhaltung von Klarheit- und Transparenzprinzipien bei der Ausarbeitung solcher Gesetzesentwüffe eine zwingenderforderliche Voraussetzung darstellt. Darüber hinaus wurde das russische Religionsgesetz auch mehrmalig seit 1997 in Straßburg kritisiert. Bulgarien war ebenso noch vor dem Jahr 2002 selbstverpflichtet seine Gesetzgebung mit Europäischem, anstatt mit russischem Recht anzugleichen.
In einer Internet-Diskussion zwischen dem bulgarischen Philosophen Herr Angel Grancharov und dem Gesetzeseinbringer - Borislav Tsekov wurde zweifellos klargestellt, dass der letztere sehr wohl über die Herkunft des Vorschlags von Lyutvi Mestan wusste. Allerdings wurde diese Tatsache bis jetzt nie öffentlich von den beiden Parlamentsabgeordneten bekanntgegeben.
Die kuriose Präambelgeschichte ist aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 26 des Gesetzes über die normativen Akten deswegen problematisch, weil dadurch die Einhaltung von Klarheit- und Transparenzprinzipien bei der Ausarbeitung solcher Gesetzesentwüffe eine zwingenderforderliche Voraussetzung darstellt. Darüber hinaus wurde das russische Religionsgesetz auch mehrmalig seit 1997 in Straßburg kritisiert. Bulgarien war ebenso noch vor dem Jahr 2002 selbstverpflichtet seine Gesetzgebung mit Europäischem, anstatt mit russischem Recht anzugleichen.
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* Реш.№14/04.09.2007 г. на Комисия за разкриване…, с. 47-48 http://www.comdos.bg/images/stories/reshenia/14.pdf
Vergleich - hier:
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